Die Luxemburger Richter betonten in ihrem Urteil, dass medizinische Geräte wie Herzschrittmacher oder Defibrillatoren besonders hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen, weil die Patienten besonders verletzlich seien. Der Hersteller müsse daher nach der EU-Richtlinie über fehlerhafte Produkte für den Austausch haften: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnos...-a-1021961.html
Hier die Originalpressemitteilung des EuGH Hat ein medizinisches Gerät einen potenziellen Fehler, können alle Produkte desselben Modells als fehlerhaft eingestuft werden: Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 31/15 Luxemburg, den 5. März 2015 http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/.../cp150031de.pdf
Ich danke Matthias Kollmar und Robert Mayrock für den Hinweis auf diese wichtige Entscheidung. Peter Esterl