Wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass bei einer MRT-Untersuchung weder der Patient noch der Herzschrittmacher/Defibrillator geschädigt wurde. Aus diesen Erkenntnissen heraus erlaubt die Europäische Gesellschaft für Kardiologie unter Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen die Untersuchung von Herzschrittmacher- und Defibrillatorpatienten im MRT.