Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) führt neues datengestütztes Management für Patientinnen und Patienten mit Herzschwäche in die Versorgung ein Berlin, 17. Dezember 2020 Künftig gehört die lückenlose telemedizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzschwäche (Herzinsuffizienz) zum ambulanten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Einen dafür notwendigen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute gefasst.